Wie wird 2026 über den Staat gedacht worden sein?

Es hatten sich die Erkenntnisse durchgesetzt, die seit langem gereift waren. Der Staat, als Abstraktum, war nie ernsthaft von einer Mehrheit negiert worden. Jedoch seine physische Erscheinung hatte immer wieder zu großen Auseinandersetzungen geführt. Was sich bis ca. 2020-23 als Sackgasse entpuppte, nämlich den Staat mit der ihn vertretenden Bürokratie gleichzusetzen, war aufgelöst worden. Die Deckungsgleichheit wurde abgelehnt und man begann, die Notwendigkeit staatlicher Funktionen von dem erforderlichen Zustand seiner Organe zu trennen. Das wirkte sehr befreiend und hatte zu folgender Struktur geführt, nach der der gesellschaftliche Diskurs über die Zukunft des Staates geführt wurde:

Die Aufgaben, die durch einen Staat wahrgenommen werden sollten, waren benannt worden. Die Teilung von Legislative, Judikative und Exekutive war mit Modifikationen beibehalten worden. Diese bezogen sich auf die strikte Unabhängigkeit im Sinne der Kontrolle der einzelnen Akteure. Zuwiderhandlungen, d.h. die Duldung von Einflussnahme durch Dritte wurde mit der fristlosen Kündigung beantwortet. Bei der Judikative kam hinzu, dass Urteile, die besonders drastischen Charakter hatten, die Urteilenden einen bestimmten Part bei der Exekution wahrzunehmen hatten.

Die Wirkung wie das Monopol staatlichen Handelns wurde auf die Bereiche Bildung, Kultur, Infrastruktur, Sicherheit und Ordnung, Verteidigung, Fiskus, Gesundheit, Umwelt und Wirtschaftsrecht festgeschrieben. Das beinhaltete die Möglichkeit zu privaten Initiativen, die sich jedoch nicht als Konkurrenz zum staatlichen Monopol auswachsen durften. Die Versuche der Vergangenheit, den staatlichen Einfluss durch Privatisierung nach und nach zurückzudämmen, um Partikularinteressen mehr und mehr Einfluss zu gewähren, schrieb dabei das Regiebuch.

War die Diskussion um die Zuständigkeitsbereiche des Staates relativ schnell und konsensfähig verlaufen, so schwieriger wurde es zu beurteilen, wie tief der Staat in die einzelnen Bereiche eindringen und mit welchem Aufwand er dieses betreiben sollte. Die Gesetze, die in den Jahren 2018/19/20 von der damaligen Bundesregierung verabschiedet worden waren, erinnerten eher an Ausführungsbestimmungen eines Amtes als an eine politisch verbindliche Richtlinie. Die Politik, so der Konsens, hatte den Charakter von Sachbearbeitung angenommen, und die ausführende Bürokratie hatte sich zunehmend angemaßt, die politische Interpretation zu vollziehen. Das hatte ein Großteil der Gesellschaft als eine der großen Fehlentwicklungen innerhalb des Staatsapparates empfunden.

So waren in Bezug auf staatliches Handeln Richtlinien entwickelt worden, die sich sowohl auf die Politik als auch auf die Bürokratie bezogen. Demnach sollte Politik Ziel, Geist und Richtung beschreien, während die Bürokratie vor allem dafür sorgen sollte, der Gesellschaft praktische Hilfen bereitzustellen, um die Ziele zu realisieren. Das hatte eine drastische Reduzierung der Bürokratie zur Folge und ging einher mit der Abschaffung des Beamtenstatus, einer Einrichtung aus Kaisers Zeiten, die auf Loyalität und nicht auf Leistungsfähigkeit basierte, und die historisch immer wieder zu groteskem Handeln gegen die Bevölkerung geführt hatte. Die Durchdringung der politischen Nomenklatura mit Vertretern des Beamtenstandes hatte es in der Vergangenheit immer wieder vermocht, eine Gefährdung des eigenen Status zu verhindern, und bis ins Jahr 2026 waren die Debatten noch in vollem Gange gewesen. Doch die Einsicht hatte gesiegt, dass auch Gesetze das Ergebnis von Politik sind und das Personen, deren Status als unpolitisch beschrieben ist, den Willen von Politik nicht umsetzen können und wollen. Daher war diskutiert worden, ob nicht sogar bestimmte Funktionärinnen und Funktionäre der Bürokratie auf Zeit gewählt werden müssten.

Im Jahr 2026 war bereits vieles in Bewegung geraten. Wie bei allen Veränderungsprozessen waren auch Fehler gemacht und neue Erkenntnisse gewonnen worden. Die vor der Gesellschaft stehende Aufgabe rechte auch in diesem Jahr noch weit in die Zukunft.

 

COMMENTS

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    Joachim Pätzoldt 3 Jahren

    Eine der größten Entwürdigungen, die ein Mensch erfahren kann, ist die Leitung aller Gedanken und Handlungen durch private Personen und Unternehmen sowie die soziale Abhängigkeit von ihnen. Es sind in der Regel die Starken, Gierigen und Rücksichtslosen aller Grade,die sich infolge der ihnen zugestandenen Freiheiten die Freiheit nehmen, die Freiheiten der anderen einzuschränken. Ein Staat dagegen hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen seinen Staatsbürgern. Leider ist das lediglich eine Theorie in Gesellschaftsformen, in denen der Staat die Gewinnmaximierung der Privatunternehmen über die Bedürfnisbefriedigung seiner Staatsbürger stellt. Um die entwürdigende Behandlung insbesondere der sozial Abhängigen wenigstens etwas zu minimieren, ist es erforderlich, die Institutionen der öffentlichen Daseinsvorsorge u. a. Energie, Wasser, ÖPNV, Verkehrsnetze, Gesundheitswesen, Wohnungswesen, Bildungswesen usw. in staatlicher, genossenschaftlicher oder kommunaler Hand zu führen. Hierbei dürfte es kein Problem sein, wenn die Konsumenten auf übersteigerte Luxusartikel, Überangebote an Nahrungsmitteln und Wegwerfartikeln verzichten sollen. Weiterhin ist ist für alle Beschäftigten eine Tarifbindung gesetzlich verpflichtend einzuführen. Jedoch sollte man sich die Gestaltung einer Gesellschaftsordnung mit der Endung „ismus“ auch dem Charakter nach ersparen!