Souveränität und Verfassung

Souveränität und Verfassung

Einleitung

Seit der Aufklärung steht fest, dass ein demokratisches System einer Verfassung bedarf. Schon im indogermanischen Sprachgebrauch bedeutete Souveränität, über seinen eigenen Hals verfügen zu können – also ein freier Mensch zu sein.  Eine Gemeinschaft souveräner Menschen ist eine von freien Menschen unter Gleichen. Dies ist notwendig auch eine friedliche Gemeinschaft, in der Fragen und Konflikte im Diskurs ausgetragen werden. Das Recht auf eine Verfassung ergibt sich aus diesem Recht auf personale Souveränität. Eine Verfassung, die sich das Volk selbst gibt, legt die Regeln und Grenzen fest, innerhalb derer die Politik handeln kann. Sie ist Ausfluss personaler Souveränität und Grundlage eines demokratischen Systems.

Verfassung und Grundgesetz

Es wird immer wieder behauptet, wir hätten eine Verfassung. Deutschland hat jedoch nur ein Grundgesetz. Der Unterschied ist wichtig. Viele wichtige Entscheidungen vollzogen die Parteien ohne Mitwirkung des Volkes. Beispiele sind militärische Einsätze auch im Ausland, Migration, Verschuldung, die Aufgabe der Währungshoheit und viele andere Fälle. Immer wenn das Grundgesetz politischen Plänen im Weg stand, wurde es geändert, übergangen oder einfach beiseite geräumt. Das war möglich, weil Entscheidungen über Form und Inhalt des Grundgesetzes in der Hand der Politik liegen. Es gibt keine eindeutige Bindung der Politik. Sie entscheidet, ob und wie sie das GG verändert. Das wäre bei einer Verfassung nicht möglich, denn eine Verfassung kann sich nur ein Volk geben und damit hat auch nur das Volk das Recht, die Verfassung zu ändern. Der Weg vom Grundgesetz zur Verfassung ist deshalb kein inhaltsleerer Begriffswechsel, sondern ein elementarer Machtwechsel.

Souveränität – Grundrecht

Personale Souveränität und Verfassung sind grundlegend für eine Demokratie. Eine Verfassung kann nur vom Volk erlassen werden, denn die verfassunggebende Gewalt des Volkes ist eine selbst über jede Verfassung erhabene Kraft. Sie ist die Verfassung schaffende Kraft sui generis. Sie ist keinem ihr vorausgehenden Konzept unterworfen. In einer Demokratie ist die Verfassung der grundlegende Ordnungsrahmen für Parteien, Religionen und auch Regierungen und Verwaltungen.

Das Volk steht als Souverän vor und über der Verfassung. Es ist ‚der Souverän‘, wenn es über die Verfassung entscheidet. Mit ihr wird politisches Handeln legitimiert und es werden die grundlegenden Regel- und Machtfragen eines Landes demokratisch festgelegt. Das bedeutet auch, unser Grundgesetz ist kein dauerhafter Ersatz für eine deutsche Verfassung. Demokratie legitimiert sich erst, wenn ihre Verfassung vom Volk durch ein demokratisches Verfahren in Kraft gesetzt wird.

Auch der Staat wird erst durch das Volk im Rahmen einer Verfassung legitimiert. Seit der Aufklärung bedarf eine Gemeinschaft in der Bestimmung ihrer Ordnung keiner Rückführung auf  Religionen oder sonstige Rechte und Werte. Für Ihre Legitimation ist die Verfassung der formale und strukturelle Rahmen.  Der normative Geltungsanspruch für eine ‚Verfassung vom Volk‘ ist darin begründet.

Verfassung legitimiert politische Macht

Derzeit ist der Einfluss des Volkes auf Wahlen begrenzt. Machtpolitisch – aus Sicht von Parteien – ist dies erwünscht, aber dies ist gegen eine demokratische Ordnung gerichtet. Der Ausschluss politischer Mitwirkung des Volkes ist demokratiefeindlich und auch sachlich nicht gerechtfertigt. Dies ist durch Wahlen nicht zu heilen. Für eine Demokratie ist das Wahlrecht allein als Grundlage demokratischer Legitimation für politisches Handeln unzureichend. Auch freie Wahlen müssen auf den Ordnungsrahmen einer Verfassung rückführbar sein. Wahlen sind substantiell indifferente Aussagen, ohne Verbindlichkeit für politische Praxis. Die wird erst mit einer Verfassung geschaffen, wie sie z. B. in der Bundesrepublik und in der EU noch nicht gegeben ist.

Fehlende Legitimation wird durch Zeitdauer nicht geheilt. Behauptungen, dass sich das GG bewährt habe oder es sei von den Bürgern und Bürgerinnen nachträglich akzeptiert, sind scheinlegitimierend. Fest steht: Der Akt der Schaffung einer Verfassung durch das Volk ist bisher unterblieben. Dies stellt einen gravierenden Mangel an Legitimation für die Demokratie und in Folge für eine rechtsstaatliche Ordnung dar. Die fehlende Verfassung bewirkt einen politischen Ausschluss der Willensbildung des Volkes in der Bundesrepublik. Dies führt zur Verselbständigung des Parteiensystems. Sie wird durch politische Propaganda und scheinlegitimierende Behauptungen nur verdeckt. Unwahrheiten, Missbrauch und Verkrustungen politischer und medialer Macht sind unvermeidliche Folgen. Unser Land hat sich durch das Fehlen einer Verfassung zu einer Feudalherrschaft der Parteien entwickelt.

Verfassung für eine neue Welt

Nach dem Ende der Epoche der großen Industrie betreten wir eine komplexe neue Welt.  In ihr wird Wissen immer wichtiger. Bisher haben weder Deutschland noch Europa Antworten auf die neuen sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen gefunden. Denn diese Antworten erfordern eine neue Ordnung.

Eine Verfassung vom Volk schafft einen Ordnungsrahmen für eine Demokratie mit Zukunft. Sie ist die Voraussetzung für Meinungsvielfalt, Kreativität und Entschlossenheit bei der Lösung wichtiger Aufgaben. Bürgerinnen und Bürger brauchen eine reale Möglichkeit, ihr Wissen, ihre Kompetenz, aber auch das Wollen und Fühlen in politische Entscheidungen einzubringen. Erst eine Verfassung vom Volk ist eine wirksame Voraussetzung, um eine demokratische und zukunftsfähige Gesellschaft zu schaffen. Nur eigenes Handeln befreit uns aus der passiven Lage.

Heinz Kruse, Hannover im November 2020

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